§ 175 SGB V · Warnbrief-Aus beschlossen
Bald warnt dich deine Krankenkasse nicht mehr. Wir schon.
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 beschlossen, die Pflicht der Krankenkassen zu streichen, dich vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrags persönlich zu informieren.
Dein Sonderkündigungsrecht bleibt — nur würdest du von der Erhöhung dann erst auf der Gehaltsabrechnung erfahren, wenn die Frist schon läuft.
§ 175 Abs. 4 Sätze 7–8 SGB V
„Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor dem in Satz 6 genannten Zeitpunkt ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben auf das Kündigungsrecht nach Satz 6 und dessen Ausübung … hinzuweisen.“
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag beschlossen, die Warnpflicht der Krankenkassen zu streichen (§ 175 Abs. 4 Sätze 7 und 8 SGB V). Die Streichung greift am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt — die steht noch aus. Wir verfolgen sie und warnen dich ab dem ersten Tag.
Kostenloser Beitrags-Alarm
Stell deine Kasse unter Beobachtung.
Wir überwachen täglich die amtlichen Daten aller Kassen. Ändert sich für deine Kasse etwas, bekommst du sofort Bescheid — sonst nie.
02 — Der Markt in Zahlen
Stand: 18. Juli 2026
- Krankenkassen
- 92
- alle, ausnahmslos
- Beitragsspanne
- 2,18–4,39 %
- günstigste bis teuerste
- Ø Zusatzbeitrag
- 2,90 %
- amtlich · § 242a SGB V
- Erhöhung 2026
- 1
- zum 1. Januar
Alle 92 Kassen, von günstig bis teuer
Jede senkrechte Linie ist eine Krankenkasse.
03 — Erfasst
Beitragsänderungen, die wir erfasst haben
Wir verfolgen den Zusatzbeitrag jeder einzelnen Kasse und halten jede Änderung mit Datum fest. Hier die zuletzt erfassten — genau dieses Monitoring läuft im Hintergrund für deinen Alarm.
Quelle: GKV-Stammdatendatei (§ 98a SGB IV), täglich geprüft. „Wirksam“ = Tag, ab dem der Beitrag gilt. · Stand: 18. Juli 2026
04 — Angekündigt
Diese Kassen erhöhen — und müssen es dir nicht mehr sagen.
Steht bereits in der amtlichen Stammdatendatei, ist aber noch nicht wirksam. Wer jetzt handelt, hat die volle Frist.
3,40 % → 3,85 % · wirksam 1. August 2026
Kostet dich rund 107 € mehr im Jahr (bei 47.500 € Brutto, angestellt).
2,90 % → 3,50 % · wirksam 1. August 2026
Kostet dich rund 143 € mehr im Jahr (bei 47.500 € Brutto, angestellt).
Quelle: GKV-Stammdatendatei (§ 98a SGB IV) · Frist nach § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V.
05 — Register
Die günstigsten frei wählbaren Kassen
Mit ihrem tatsächlichen Verlauf seit 2020. Werks-Kassen, die nur eigene Mitarbeitende aufnehmen, stehen hier nicht — sie wären für dich keine Option.
| Kasse | Zusatzbeitrag | vs. Ø | Verlauf seit 2020 |
|---|---|---|---|
| | 2,18 % | -0,72 | |
| | 2,47 % | -0,43 | |
| | 2,48 % | -0,42 | |
| | 2,50 % | -0,40 | |
| | 2,50 % | -0,40 | |
| | 2,59 % | -0,31 | |
| | 2,60 % | -0,30 | |
| | 2,69 % | -0,21 | |
| | 2,69 % | -0,21 | |
| | 2,78 % | -0,12 | |
| | 2,79 % | -0,11 | |
| | 2,85 % | -0,05 |
Verlauf lückenlos seit 2020; bei einzelnen Kassen reichen die Daten weiter zurück. Nichts geschätzt, keine Lücke interpoliert. · Alle 92 Kassen ansehen
06 — Vollständigkeit
Alle 92. Ausnahmslos.
Wir listen jede gesetzliche Krankenkasse in Deutschland — vollständig und unabhängig, ohne Vorauswahl.
07 — Quellen
- Beitragssätze & Verlauf: GKV-Stammdatendatei (§ 98a SGB IV) — täglich geprüft
- Gegenprüfung & Öffnung: Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: BMG, § 242a SGB V
- Gesetzesänderung: BT-Drs. 21/7016 (Bundestagsbeschluss vom 10. Juli 2026)