Sonderkündigungsrecht bei einer Zusatzbeitrag-Erhöhung
Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, darfst du unabhängig von der sonst üblichen 12-Monats-Bindung wechseln. Hier findest du deine persönliche Frist und die nötigen Schritte.
Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Normalerweise bist du mindestens 12 Monate an deine gesetzliche Krankenkasse gebunden. Eine gesetzliche Ausnahme regelt § 175 Abs. 4 SGB V: Erhebt deine Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihn, kannst du deine Mitgliedschaft davon unabhängig bis zum letzten Tag des Monats kündigen, für den der erhöhte Beitrag erstmals gilt.
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Pflicht der Kassen gestrichen, dich vor einer Erhöhung persönlich per Brief zu informieren (§ 175 Abs. 4 Sätze 7–8 SGB V wurden ersatzlos aufgehoben). Das Sonderkündigungsrecht selbst ist davon nicht betroffen und gilt unverändert weiter — nur merkst du eine Erhöhung jetzt oft erst auf deiner Abrechnung, und die Frist läuft trotzdem, ganz ohne Warnbrief.
Deine persönliche Frist berechnen
Trag den Monat ein, ab dem der erhöhte Zusatzbeitrag deiner Kasse erstmals gilt — das steht auf deiner Abrechnung oder in der Mitteilung deiner Kasse. Wir errechnen sofort deinen letzten Handlungstag.
- Dein letzter Handlungstag
- Alte Mitgliedschaft endet
- Neue Kasse startet
Du kündigst nicht selbst — die neue Kasse übernimmt das. Wähle bis zum letzten Tag des Monats, für den der erhöhte Beitrag erstmals gilt.
Wähle oben den Monat der Erhöhung, dann rechnen wir deine Fristen aus.
So funktioniert der Wechsel — Schritt für Schritt
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1
Erhöhung bemerken
Seit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026 schreibt dich deine Kasse bei einer Erhöhung nicht mehr automatisch persönlich an. Achte auf den KassenRadar-Alarm oder auf den Zusatzbeitrag auf deiner Gehalts- bzw. Rentenabrechnung.
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2
Günstigere Kasse wählen
Vergleiche im Kassenvergleich alle gesetzlichen Krankenkassen oder berechne direkt mit dem Sparrechner, wie viel du bei einem Wechsel im Jahr sparst.
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3
Bei der neuen Kasse den Antrag stellen
Du kündigst nicht selbst bei deiner alten Kasse: Seit 2021 übernimmt die neue Kasse die Kündigung, sobald du dort deinen Mitgliedsantrag stellst.
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4
Bindungsfrist ignorieren
Die reguläre 12-monatige Mindestbindungsfrist gilt hier nicht — das Sonderkündigungsrecht hebt sie bei einer Zusatzbeitrag-Erhöhung ausdrücklich auf (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Achtung
Wahltarif Krankengeld: 3 Jahre Bindung, KEIN Sonderkündigungsrecht.
Hast du bei deiner Kasse einen Wahltarif mit Krankengeld nach § 53 SGB V abgeschlossen, bindet dich dieser unabhängig von einer Zusatzbeitrag-Erhöhung drei Jahre lang. Das Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 SGB V greift für den Wahltarif nicht — kläre das vor einem Wechsel direkt mit deiner Kasse.