Zusatzbeitrag AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 2026
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist eine AOK und aktuell in Rheinland-Pfalz, Saarland wählbar.
Aktueller Zusatzbeitrag · Stand 1. Januar 2026
2,47 %
Die neue Kasse übernimmt die Kündigung bei deiner bisherigen — du musst dort nichts tun.
Wechselst du zur günstigsten wählbaren Alternative (BKK firmus, 2,18 %), sparst du bei 47.500 € Brutto/Jahr bis zu 69 € im Jahr.
Verlauf des Zusatzbeitrags
Quelle: GKV-Stammdatendatei (§ 98a SGB IV) · Stand der Daten: 18. Juli 2026
Gesamtbewertung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Marktvergleich (Grundlage: Preis + Leistungen). Score 87/100 — was heißt das?
Leistungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Prof. Zahnreinigung
- 50 €/Jahr
-
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„Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt Versicherte ab 18 Jahren einmal pro Jahr mit einem Zuschuss von bis zu 50 Euro. — ACHTUNG: nur Aggregator-Quelle. Die AOK-eigene Satzung (Juni 2024) § 31 u nennt 40,00 EUR: "Die AOK übernimmt die Kosten in Höhe von 100 v. H. des Rechnungsbetrages, bis zu 40,00 EUR je Kalenderjahr." Die AOK-eigene Pressemitteilung vom 17.12.2025 bestätigt eine Erhöhung zum Jahr 2026 ("So werden beispielsweise die Kostenerstattung für die professionelle Zahnreinigung erhöht"), nennt aber keinen Betrag. 40 EUR ist also veraltet, 50 EUR ist nicht auf einer AOK-Seite belegt.“
- Quelle · Stand 18. Juli 2026
- Osteopathie
- 240 €/Jahr
-
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„§ 31 e Kostenerstattung bei Osteopathie für Erwachsene, Abs. 4: "Die AOK übernimmt die Kosten für maximal 4 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 60,00 EUR je Sitzung." (4 × 60,00 EUR = 240 EUR je Kalenderjahr für Erwachsene; Kinder/Jugendliche nach § 31 b: max. 6 Sitzungen = 360 EUR)“
- Quelle: Satzung · Stand 18. Juli 2026
- Bonusprogramm
- ja
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„§ 14 a Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten (AOK Bonus-App), Abs. 1: "Die AOK bietet Ihren Versicherten ein Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65 a SGB V an, das sowohl in elektronischer Form (papierlos) als auch in Papierform durchgeführt werden kann."“
- Quelle: Satzung · Stand 18. Juli 2026
- Bonus max.
- keine Angabe
-
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„§ 14 a Abs. 3: "Für die Nachweise schreibt die AOK die in den Ausführungsbestimmungen für die jeweilige Maßnahme festgelegten Bonuspunkte gut. 100 (einhundert) Bonuspunkte entsprechen 1,00 Euro." — Weder die Satzung noch das AOK-Bonus-Merkblatt nennen einen jährlichen Höchstbetrag in Euro.“
- Quelle: Satzung · Stand 18. Juli 2026
- Homöopathie
- ja
-
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„§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie, Abs. 1: "Versicherte haben Anspruch auf homöopathische Erstanamnese und homöopathische Folgebehandlung, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern." (Voraussetzung: Erbringung durch Vertragsärzte mit Zusatzbezeichnung Homöopathie)“
- Quelle: Satzung · Stand 18. Juli 2026
- Hautkrebs-Screening unter 35
- ja
-
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„§ 31 h Kostenerstattung bei Hautkrebsvorsorge unter 35 Jahren, Abs. 1: "Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres können ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen." Abs. 4: "Die AOK übernimmt die Kosten in Höhe von 80 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 40,00 EUR. Eine Kostenerstattung ist alle zwei Jahre möglich." (Abs. 2: nur wenn "bereits bestehende Risikofaktoren" vorliegen)“
- Quelle: Satzung · Stand 18. Juli 2026
- Krankengeld-Wahltarif
- ja
-
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„§ 23 Wahltarif Krankengeld, Abs. 1: "Den Krankengeldtarif Wahltarif § 23 Krankengeld nach § 53 Abs. 6 SGB V können wählen: 1. Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern diese eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V abgegeben haben"“
- Quelle: Satzung · Stand 18. Juli 2026
- ePA in der App
- ja
-
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„Mit der „AOK Mein Leben"-App erhalten Sie Einblick in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) und haben die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten selbst zu verwalten.“
- Quelle · Stand 18. Juli 2026
- E-Rezept
- ja
-
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„Zusätzlich können Sie Ihre E-Rezepte mit der „AOK Mein Leben"-App in der Apotheke einlösen. (Bestätigt zusätzlich durch die AOK-RPS-Pressemitteilung "Das E-Rezept ist jetzt auch über die AOK-App einlösbar", https://www.aok.de/pp/rps/pm/e-rezept-ueber-aok-app/)“
- Quelle · Stand 18. Juli 2026
- Videosprechstunde
- ja
-
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„Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet ärztliche Videosprechstunden mit dem Gesundheitspartner TeleClinic an.“
- Quelle · Stand 18. Juli 2026
Zum Bonusprogramm: Kein fester Höchstbetrag. Das Programm ist punktebasiert: 100 Bonuspunkte = 1,00 Euro (Satzung § 14 a Abs. 3). Das AOK-eigene Bonus-Merkblatt nennt nur eine Mindestschwelle für die Auszahlung — "Ihren Bonus zahlen wir ab 500 Bonuspunkten aus" (= 5 Euro) — und keinen jährlichen Höchstbetrag; die genaue Punktevergabe steht in den vom Vorstand festgelegten Ausführungsbestimmungen. Aggregatoren nennen "bis zu 255 Euro", was in keiner AOK-eigenen Quelle belegt ist. Separat davon existiert der "AOK-Bonus-Wahltarif EXTRA" (§ 14 d, Selbstbehalt-Wahltarif nach § 53 Abs. 1 SGB V) mit Grundbonus 80/110 Euro, Gesundheitsbonus 70 Euro und Zusatzbonus 50 Euro — das ist ein Wahltarif, nicht das § 65a-Bonusprogramm, und darf nicht damit vermischt werden.
Günstigere Alternativen
| Kasse | Zusatzbeitrag | Ersparnis / Jahr | Wechseln |
|---|---|---|---|
| BKK firmus nur wählbar in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt | 2,18 % | 69 € | Online Mitglied werden |
Ersparnis p.a. bei 47.500 € Brutto/Jahr (angestellt) — Beispielwert, da kein Einkommen angegeben. Nur der Zusatzbeitrag, halber Satz für Angestellte.
Das ist ein Beispielwert bei 47.500 € Brutto/Jahr. Im Rechner siehst du deine persönliche Ersparnis.
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Wo ist die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland wählbar?
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist regional geöffnet für: Rheinland-Pfalz, Saarland.
Alternativen im Vergleich
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